peerfekt Kinder- und Jugendhilfe Gmbh
 Geborgenheit, Verständnis und Vertrauen! 

EINRICHTUNG
Haus "Ancora"

 

Das Haus Ancora ist ein Angebot der vollstationären Heimerziehung im Rahmen einer Inobhutnahmegruppe, in welcher 10 Betreuungsplätze und 1 Notfallplatz vorgehalten werden. Die Gruppe bietet dem akut oder latent gefährdeten jungen Menschen insbesondere in Krisensituationen Schutz vor z.B. Missbrauch, Gewalt, Vernachlässigung und anderen potentiellen Gefährdungen. Die Dauer der Hilfe ist zeitlich begrenzt und zielt auf die Intervention von Krisensituationen sowie auf eine Klärung der weiteren Lebensperspektive des Kindes/jungen Menschen ab. Durch die hohe Betreuungsdichte (1: 1,8 Fachkräfte plus 0,5: 2,0 Erziehungshelfer) ist im Bezugserziehersystem eine intensive Begleitung und Unterstützung des jungen Menschen sowie ein „zur Ruhe kommen“ möglich.
Die Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal in diesem Angebot wird an 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr und nachts im Rahmen einer Nachtbereitschaft vor Ortgewährleistet.

Rechtsgrundlage

Die Unterbringung des jungen Menschen im Rahmen des beschriebenen Angebots beruht auf § 27 „Hilfen zur Erziehung“ in Verbindung mit § 34 „Heimerziehung“ oder in Verbindung mit § 42 „Inobhutnahme“ sowie,§ 36 „Mitwirkung, Hilfeplanung“ nach dem Achten Sozialgesetzbuch.



Zielgruppe
Das Angebot ist geeignet, wenn:
… der junge Mensch mindestens 12 Jahre alt ist,
… der junge Mensch aus einer Krise heraus in Obhut genommen wurde,
… der junge Mensch in seiner Herkunftsfamilie akut gefährdet ist,
… eine positive Entwicklung des jungen Menschen gefährdet ist,
… der junge Mensch selbst beim Jugendamt Hilfebedarf gemeldet hat,
… die weitere Lebensperspektive geklärt werden muss und/oder
… zurzeit kein passendes Angebot für den jungen Menschen zur Verfügung steht.

Ausschlusskriterien
Das Angebot ist nicht geeignet, wenn:

  • der junge Mensch unter 12 Jahre alt ist,
  • der junge Mensch an einer akuten Drogen- und/oder Alkoholproblematik leidet,
  • der junge Mensch an einer akuten psychischen Erkrankung (z.B. Psychose) leidet,
  • bei dem jungen Menschen akute suizidale Tendenzen vorliegen und/oder
  • die Versorgung in der Wohngruppe aufgrund einer schweren Behinderung nicht gewährleistet werden kann.